Keine gesetzliche Pflicht zur Rückzahlung, aber es gibt eine bestimmte Bindungspflicht

Leserfrage: Kann das Weihnachtsgeld zurückverlangt werden?

Ich habe gehört, dass das bereits ausgezahlte Weihnachtsgeld unter Umständen vom Unternehmen wieder zurückverlangt werden kann. Ist das überhaupt rechtens?
Werner H., Berlin

Die Antwort hängt davon ab, aus welchen Gründen das Weihnachtsgeld gewährt wurde (siehe zur Zahlung von Weihnachtsgeld auch nd-Ratgeber vom 2. November 2011). Die entsprechende Vereinbarung ist dem geltenden Tarifvertrag, gegebenenfalls einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag zu entnehmen.

Eine allgemeine, gesetzliche Rückzahlungspflicht gibt es nicht. Dafür hat die Rechtsprechung Grundsätze aufgestellt, die generell die Voraussetzungen beinhalten, unter welchen Bedingungen überhaupt eine Rückzahlung von Weihnachtsgeld zulässig ist. Dazu gehört auch die Bindung der Rückzahlungsmöglichkeit an den Zahlungsgrund.

Wird das Weihnachtsgeld arbeitsbezogen gezahlt, gewissermaßen als Anerkennung für die Leistungen übers Jahr,dann ist es eine Gegenleistung...



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