Auch im EU-Ausland Anspruch auf Artzbehandlung

Urteil des EuGH

EU-Bürger haben Anspruch auf eine Arztbehandlung im EU-Ausland. Die Kosten muss die heimische Krankenversicherung nach ihren eigenen Sätzen erstatten, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 27. Oktober 2011 (Az. C-255/09).

Damit bekräftigte der EuGH seine bisherige Rechtsprechung. Ausgenommen sind Behandlungen mit Großgeräten und in Kliniken.

Im konkreten Rechtsstreit hatte die portugiesische Krankenversicherung die Kosten nur für »hoch sp...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.