Auch im EU-Ausland Anspruch auf Artzbehandlung
Urteil des EuGH
EU-Bürger haben Anspruch auf eine Arztbehandlung im EU-Ausland. Die Kosten muss die heimische Krankenversicherung nach ihren eigenen Sätzen erstatten, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 27. Oktober 2011 (Az. C-255/09).
Damit bekräftigte der EuGH seine bisherige Rechtsprechung. Ausgenommen sind Behandlungen mit Großgeräten und in Kliniken.
Im konkreten Rechtsstreit hatte die portugiesische Krankenversicherung die Kosten nur für »hoch sp...
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