nd-aktuell.de / 14.12.2011 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 16

Umfassende Auskunft

Düsseldorf (nd-Meier). Das NRW-Verfassungsgericht hat die Rechte des Landesrechnungshofes gestärkt: Bei seiner Prüfung könne das Kontrollorgan sämtliche Auskünfte und Einsicht in alle Unterlagen verlangen, die aus seiner Sicht für die Finanzlage des Landes von Bedeutung sein könnten, so die Münsteraner Richter in einem gestern verkündeten Urteil. Diese Befugnis erstrecke sich insbesondere auch auf die NRW.BANK, obwohl die struktur- und wirtschaftspolitisch bedeutsame öffentlich-rechtliche Bank außerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung stehe.

Zuvor hatten sowohl Finanzminister Walter-Borjans als auch Innenminister Jäger (beide SPD) dem Rechnungshof Auskünfte verweigert. Sie hätten damit, befanden die Richter, die Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs verletzt. Erfreut zeigte sich Rüdiger Sagel, der Finanzexperte LINKE-Landtagsfraktion: In der NRW.BANK sei ein Schattenhaushalt entstanden, »der der Kontrolle des Landtags vollständig entzogen ist«. Nun habe Münster »diese undemokratische Praxis« unterbunden.