nd-aktuell.de / 14.12.2011 / Politik / Seite 6

Schelte für deutsche Flüchtlingspolitik

Videoanhörungen im Asylverfahren rechtswidrig

Christian Klemm
Asylbewerbern fällt es schwer, über Ereignisse in ihren Heimatländern zu sprechen. Noch schwieriger ist es für sie, dies vor einer Kamera zu tun. Das aber verlangt die Bundesregierung - ohne eindeutige gesetzliche Grundlage, wie sich jetzt herausstellte.

Sie flüchten aus Ländern, in denen Krieg und Armut herrschen, viele von ihnen sind traumatisiert, wurden misshandelt oder verwundet. Die Bundesrepublik kann ihnen - unter bestimmten Voraussetzungen - Schutz gewähren. Doch zunächst müssen Asylbewerber die Gründe, warum sie aus ihrer Heimat geflüchtet sind, in einer persönlichen Anhörung einem Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darlegen. Seit November vergangenen Jahres führt das BAMF Anhörungen auch per Videokonferenztechnik durch. Bis einschließlich Juli dieses Jahres wurden 140 Flüchtlinge mit der Kamera befragt. Sinn und Zweck dieser Praxis ist es, Geld zu sparen und die BAMF-Außenstellen in Friedland, Dortmund, Braunschweig und Bielefeld gleichmäßig auszulasten. »Personalkostenopportunismus« nennt Bernd Mesovic von der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl gegenüber »nd« das Videoverfahren.

Die Bundesregierung vertritt die Meinung, dass die Videobefragung eine »persönliche Anhörung« darstellt. Diese ist laut Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) vorgeschrieben. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages im Auftrag der Linkspolitikerin Ulla Jelpke kommt nun zu dem Schluss, dass diese Form der Anhörung so nicht zulässig ist und einer neuen gesetzlichen Regelung bedarf. Eine interne Dienstanweisung im Bundesamt ist nicht ausreichend, meinen die Gutachter. Ein Schuss vor den Bug der schwarz-gelben Koalition, die das Videoverfahren vom »Ausnahmefall« zur »etablierten Methode« (Mesovic) gemacht hat.

Der Wissenschaftliche Dienst stell indes fest, dass der Wortlaut des AsylVfG sowie sein Verständnis eine direkte Beteiligung zwischen zwei Personen, die sich »am selben Ort befinden und sich nicht lediglich per Bild- und Tonübertragung sehen«, erfordert. Außerdem, so heißt es weiter, kommen auch in anderen Rechtsgebieten - genannt wird beispielsweise das Prozessrecht - Videoanhörungen nur in Ausnahmefällen zum Einsatz, wenn eine detaillierte gesetzliche Regelung und das Einverständnis der Beteiligten vorliegt. Offensichtlich kann davon im Asylverfahren nicht gesprochen werden.

Nicht nur Pro Asyl übt Kritik an den angeblich so modernen Anhörungen per Videotechnik. Auch der Linkspartei fehlt jegliches Verständnis dafür. Die Anhörungen seien »völlig ungeeignet, Flüchtlingen ein Gefühl des Vertrauens und der Vertraulichkeit« zu vermitteln, sagt Jelpke, die innenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion im Bundestag.