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Konflikt bei Lärmschutz an Kirchen

  • Lesedauer: 1 Min.

Blankenfelde (dpa). Das Land Brandenburg und drei Gemeinden wollen sich im Streit um Lärmschutz für Kirchen außergerichtlich einigen. Das Bundesverwaltungsgericht räumte beiden Seiten gestern eine Frist bis zum Jahresende ein, einen Kompromiss zu finden. Gelingt das nicht, verkündet der Senat am 9. Februar seine Entscheidung, wie Gerichtssprecher Werner Neumann sagte. Zuvor hatten beide Seiten in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag etwa vier Stunden lang ihre Argumente ausgetauscht.

Die evangelischen Kirchengemeinden Blankenfelde und Schulzendorf-Waltersdorf fürchten, dass die Gottesdienste gestört werden, wenn die Flugzeuge vom künftigen Großflughafen Schönefeld über ihre Kirchen donnern. Sie haben deshalb das brandenburgische Verkehrsministerium auf Lärmschutz verklagt. Die Gemeinde Blankenfelde fordert zudem eine Lautsprecheranlage für ihren Friedhof. Das Ministerium hält die Klagen für unbegründet. Die Gotteshäuser seien wenig von Fluglärm betroffen und außerdem reichen die geltenden Schutzauflagen für sie aus, findet es.

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