nd-aktuell.de / 21.12.2011 / Ratgeber / Seite 25

Wenn die Wurzeln stören

Nachbarrecht 2

Die Bäume in Nachbars Garten gehen einen Grundstückseigentümer normalerweise nichts an. Es sei denn, sie stellen eine Belästigung dar.

Dann hat der Nachbar prinzipiell das Recht, den Baum-Nachbarn zu Gegenmaßnahmen zu verpflichten. Als unzumutbar betrachten es die Gerichte nach Information der LBS, wenn die Wurzeln von Bäumen den Boden eines Grundstücks komplett durchdringen, so dass eine Nutzung oder Pflege kaum noch möglich ist (Amtsgericht München, Az.121C 15076/09).

Ein Hauseigentümer wusste sich keinen Rat mehr. Vier Fichten auf dem Nachbargrundstück waren dermaßen besitzergreifend, dass sie seine eigene Rasenfläche durchwucherten und nahezu zerstörten. Der Rasen konnte kaum noch wachsen und sah erbärmlich aus. Deswegen forderte der Betroffene seinen Nachbarn zur Beseitigung der Wurzeln auf.

Der wiederum entgegnete, ein Kappen der Wurzeln führe zwangsläufig zum Tod der Bäume. Das könne man ihm nicht zumuten.

Die Richter des Amtsgerichts entschieden zu Gunsten der Rasenfläche und zu Lasten der vier Fichten. In ihrem Urteil führten sie aus, dass ein derartiges Übergreifen der Wurzeln auf das Grundstück des Klägers nicht zumutbar sei. Die eingeschalteten Gutachter ließen wissen, dass die über 20 Jahre alten Fichten ohnehin nur noch bedingt erhaltenswert seien. Ihr Fortbestand sei also nicht in öffentlichem Interesse. Das Naturschutz-Argument entfiel also in diesem Falle.