nd-aktuell.de / 21.12.2011 / Ratgeber / Seite 25

Was Öfen nachts speichern ...

Einst spendierte der Staat Geld, wenn Nachtspeicheröfen angeschafft wurden. Nach der Energiesparverordnung sollen die Geräte nun generell bis Dezember 2019 verschwinden. Es gibt aber Ausnahmen.

Einige Argumente für die Elektroöfen klingen heute noch gut. Für eine Nachtspeicherheizung sind keine Rohrleitungen oder Schornsteine im Haus notwendig, es reicht der Stromanschluss. Nachts lädt das Gerät die Energie in den Speicher, die tagsüber als Wärme abgegeben wird. Inzwischen aber ist der Strom teuer geworden. Mitunter gibt es vergünstigte Nachttarife gar nicht mehr.

Der Gesetzgeber findet die Technik sowieso ineffizient und hat daher in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt, dass die Elektroöfen bis 2019 verschwinden sollen.

Vor dem 1. Januar 1990 eingebaute oder aufgestellte elek-trische Speicherheizsysteme dürfen demnach nach dem 31. Dezember 2019 nicht mehr betrieben werden. Das betrifft aber nur Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten. Ebenso ausgenommen sind jene Geräte, zu denen Eigentümer verpflichtet wurden oder sind. In einigen Landstrichen wurden lange Zeit Nachtspeicherheizungen sogar vorgeschrieben.

Den Druck der Energiesparverordnung können die meisten Eigentümer somit gelassen sehen. Allerdings gibt es wirtschaftliche Anreize, Nachtspeicheröfen loszuwerden. Werden neue Nachtspeicheöfen vor dem 31. Dezember 2019 installiert, räumt der Gesetzgeber eine langfristige Übergangszeit ein. Die neuen Geräte können ab Kauf noch 30 Jahre genutzt werden.