Gehalt wird einbehalten

Betriebsärztliche Untersuchung

  • Lesedauer: 1 Min.
Firmen dürfen ihre Mitarbeiter freistellen und ihnen sogar den Lohn sperren, wenn die betreffenden Mitarbeiter nicht regelmäßig an betriebsärztlichen Untersuchungen teilnehmen. Das entschied kürzlich das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main (Az. 7 Ca 1552/11).

Geklagt hatte ein Kranführer gegen einen Motorenhersteller und scheiterte mit seinem Widerstand vor Gericht. Der Kranführer hatte mehr als zehn Jahre für das Unternehmen gearbeitet. In dieser Zeit wurde er nie ärztlich untersucht. Als dann der Arbeitgeber eine Urinprobe sowie den Besuch beim Arzt forderte, verweigerte sich der Mann. Er sei nicht krank und uneingeschränkt arbeitsfähig. Die Firma beharrte jedoch auf die Untersuchung, stellte den Kranführer frei und zahlte auch kein Gehalt mehr, wogegen der Mann klagte.

Laut Urteil müssen sich Arbeitnehmer mit einer solchen Tätigkeit auf Anordnung der Firma regelmäßigen ärztlichen Kon-trollen unterziehen. So gehe es bei den Untersuchungen nicht nur um sichtbare Krankheiten, sondern auch um versteckte Beschwerden wie Diabetes, die Auswirkungen auf die Arbeitsleistung haben könnten. Verweigere ein Mitarbeiter derartige Untersuchungen, dürfe man ihn daher freistellen und das Gehalt sperren.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal