nd-aktuell.de / 21.12.2011 / Politik / Seite 7

Entschädigung für Geiseln

Straßburg (dpa/nd). Der russische Staat muss Opfern des Geiseldramas in einem Moskauer Theater mit insgesamt 167 Toten aus dem Jahr 2002 Schadensersatz zahlen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verurteilte die Regierung in Moskau, 64 Kläger mit insgesamt 1,25 Millionen Euro zu entschädigen. Die Befreiungsaktion der russischen Sicherheitskräfte sei schlecht vorbereitet und durchgeführt worden, doch seien die Erstürmung und der Einsatz von Narkosegas angesichts der besonderen Umstände insgesamt das »geringere Übel« gewesen.