Battke vor Bundesgericht

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Halle (epd). Der seit drei Jahren währende Rechtsstreit um die Kehrgenehmigung für einen Schornsteinfeger mit rechter Gesinnung geht in eine weitere Runde. Nach Abwägung aller Umstände halte das Landesverwaltungsamt an seiner Rechtsauffassung im Fall Lutz Battke fest, teilte die Behörde am Dienstag mit. Das Amt habe deshalb vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fristgerecht Revision gegen die zugunsten des Handwerkers getroffene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) eingelegt.

Das OVG des Landes hatte im November die Berufung des Verwaltungsamtes gegen ein Urteil der Vorinstanz zurückgewiesen und die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich zugelassen. Die Battke vorgeworfenen Aktivitäten in der Naziszene seien für sich genommen nicht geeignet, die persönliche Zuverlässigkeit für die beruflichen Aufgaben zu verneinen, hieß es in der OVG-Entscheidung.

Zwar äußerte sich der Senat überzeugt, dass der Handwerker sich aktiv für die NPD einsetze. Ausschlaggebend sei aber, dass das Schornsteinfegergesetz eine Verfassungstreue des Meisters nicht voraussetzt.

Das Verwaltungsamt erklärte zur Begründung seiner Revision, dass ein Bezirksschornsteinfegermeister mit seiner Bestellung im Auftrag des Staates umfangreiche Aufgaben der Gefahrenabwehr wahrnehme. Weil er Teil der öffentlichen Verwaltung sei, gehöre auch die Verfassungstreue zu den Voraussetzungen für seine Eignung. Für das Betreten von Wohn- und Geschäftsräumen in seinem Gebiet sei sogar das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt.

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