Einwerfen ist nicht Bescheidsagen

Rechtsfrage

Der Einwurf eines Benachrichtigungsscheins ersetzt nicht den Zugang einer schriftlichen Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Vielmehr werde die Kündigung erst dann wirksam, wenn der Betroffene bei einem sogenannten Übergabe-Eins...


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