79 Verfahren erledigt

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Potsdam (dpa). Das Landesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr fast alle eingegangenen Verfahren erledigt. Nur in einem von 80 Verfahren sei noch keine Entscheidung gefallen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Richter mussten sich vor allem mit individuellen Verfassungsbeschwerden beschäftigen, von denen aber nur eine erfolgreich war. Die meisten dieser Verfahren scheiterte bereits an den Zulässigkeitsvoraussetzungen, hieß es. Die Verfahrensdauer sei mit durchschnittlich 3,8 Monaten in den Hauptsacheverfahren und 1,5 Monaten in den Eilverfahren erneut gering.

In einem Fall ging es um das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Der Beschwerdeführer wollte in einer Schutzzone Douglasien anpflanzen, doch die Genehmigung wurde ihm verweigert. Das Gericht verwarf die Beschwerde.

Noch entscheiden muss das Gericht über fünf kommunale Verfassungsbeschwerden. In drei Verfahren wenden sich die Kommunen gegen das Finanzausgleichgesetz. Sie machen die Verletzung ihrer Finanzhoheit geltend, die sie als Ausdruck ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung betrachten. So wenden sich zum Beispiel die vier kreisfreien Städte Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Brandenburg/Havel gegen die ihrer Meinung nach unzureichende finanzielle Ausstattung. Sie wollen erreichen, dass sie Leistungen bezahlt bekommen, die ihnen durch Gesetze des Landes oder des Bundes aufgebürdet werden.

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