Gericht: Kriegsrecht war illegal

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Warschau (dpa/nd). 30 Jahre nach Verhängung des Kriegsrechts in Polen ist der damalige Innenminister Czeslaw Kiszczak zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Eine Strafkammer des Bezirksgerichts Warschau sprach den 86-Jährigen wegen »Bildung einer illegalen bewaffneten Gruppe« und Menschenrechtsverbrechen schuldig. Zwei weitere Mitglieder des Staatsrats wurden freigesprochen, darunter der frühere Erste Sekretär des ZK der PVAP, Stanislaw Kania. Kiszczak ließ sich zur Verkündung des Urteils, das noch nicht rechtskräftig ist, durch seine Anwälte vertreten.

Der damaligen Staatsführung sei bewusst gewesen, »dass der Kriegszustand gegen das Gesetz verstieß«, hieß es zur Urteilsbegründung. Zum Zeitpunkt der Verhängung des Kriegsrechts habe keine unmittelbare Bedrohung Polens etwa durch einen Einmarsch von Staaten des Warschauer Vertrags bestanden. Kania widersprach dem nach seinem Freispruch: »Es gab keine Verbrechergruppe.« Bis zuletzt habe eine Intervention der sozialistischen Nachbarstaaten gedroht.

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