Demo für Christa Eckes

BGH entscheidet über Beugehaft für RAF-Frau

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin (nd-Klemm). Christa Eckes war Aktivistin der Roten Armee Fraktion (RAF). Sie könnte eine wichtige Zeugin für den Mord am ehemaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 sein. Das jedenfalls meint das Oberlandesgericht Stuttgart. Eckes will nicht vor Gericht aussagen und beruft sich auf ihr Recht zur Auskunftsverweigerung. Die Richter aber wollen eine Aussage erzwingen - und hatten im vergangenen Jahr Beugehaft angeordnet.

Das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker muss sich momentan wegen ihrer möglichen Beteiligung am Buback-Anschlag verantworten. Das Oberlandesgericht mutmaßt, dass sich Becker vor einigen Jahren mit Eckes über den Fall unterhalten habe. Zur Zeit des Mordes war sie in Haft.

Die Beugehaft ist besonders problematisch, da Eckes an Leukämie erkrankt ist und sich in stationärer Behandlung befindet. Mediziner haben festgestellt, dass Eckes Zustand zwar ein Erscheinen vor Gericht nicht zulasse, eine Vernehmung in einem Justizvollzugskrankenhaus allerdings könne ihr zugemutet werden. Gegen den Beschluss zur Beugehaft hat Eckes Beschwerde am Bundesgerichtshof (BGH) eingereicht. Dem wurde vorläufig stattgegeben. Dem BGH obliegt nun die Entscheidung, ob die Inhaftierung angetreten werden muss oder nicht.

Um Protest gegen die Beugehaft auszudrücken, ist für heute um 14 Uhr eine Kundgebung vor dem BGH in Karlsruhe unter dem Motto »Keine Beugehaft! Hände weg von Christa« geplant.

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