Das Ei im Gerichtssaal

Kontrollen erschweren das Mitbringen gefährlicher Gegenstände

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Bei der Ermordung eines Staatsanwalts im Amtsgericht Dachau in dieser Woche hatte der Täter die Pistole offensichtlich unkontrolliert mit in den Gerichtssaal bringen können. In Berlin dürfte das kaum möglich sein. Die Gerichte - vom Verfassungsgerichtshof als höchster hauptstädtischer Gerichtsinstanz bis zu den Amtsgerichten - werden die Besucher einer gründlichen Kontrolle unterzogen, die nicht wenige als diskriminierend empfinden.

Jeder, der ein Gericht betritt, muss sich zunächst ausweisen können, dann werden die Taschen nach verdächtigen Gegenständen durchsucht und der Körper mit einem Detektor nach möglichen Gefahrenquellen abgetastet. Alle als gefährlich definierten Apparaturen werden dem Besucher abgenommen und am Eingang deponiert. Beim Berliner Landgericht muss man, ähnlich einer Flughafenkontrolle, noch durch eine Sicherheitsröhre, die auf metallische Gegenstände anschlägt. Eine Pistole hätte mit Sicherheit nicht den Weg ...


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