Regelung für Kosten der Unterkunft

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(nd). Die Fraktion DIE LINKE forderte gestern in einem Antrag vom Berliner Senat umgehend eine Rechtsverordnung zu den Kosten der Unterkunft für Berlinerinnen und Berliner, die von Hartz IV oder Grundsicherung im Alter leben müssen, zu erlassen.

Danach müsse die Rechtsverordnung an den Berliner Mietspiegel gebunden werden, die Kosten angehoben und so gestaltet sein, dass Transferleistungsbeziehende nicht aus einzelnen Stadtbezirken und ihrem sozialen Umfeld verdrängt werden. Grundsätzliches Ziel der Rechtsverordnung muss sein, »Richtwerte zu schaffen, die Segregation vermeiden, um so die soziale Mischung in den Kiezen zu erhalten«.

Für die Neuanmietung von Wohnraum solle ein Neuvermietungszuschlag eingeführt und Betriebskostensteigerungen berücksichtigt werden. Der Antrag knüpft an konkrete Forderungen aus der früheren rot-roten Regierungszeit. Die SPD habe den Vorschlag der Linkspartei für eine Rechtsverordnung zu den Kosten der Unterkunft und damit eine Lösung im Interesse der Mieterinnen und Mieter, die von Transferleistungen leben müssen, abgelehnt. Das Fehlen einer rechtssicheren Regelung wurde jetzt u.a. auch von der Präsidentin des Berliner Sozialgerichts kritisiert.

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