nd-aktuell.de / 18.01.2012 / Politik / Seite 11

Meldepflichtige Haushyänen

In Thüringen müssen gefährliche Tiere amtlich registriert werden, doch viele Besitzer warten ab

Besitzer von gefährlichen Hunden, Wildtieren und Exoten brauchen in Thüringen neuerdings eine amtliche Erlaubnis. Der erwartete Ansturm auf die Ämter blieb bisher jedoch aus.

Erfurt/Sonneberg (dpa/nd). Haftpflichtversicherung und Mikrochip für Hunde, Erlaubnis für gefährliche Wildtiere: Das neue Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) nimmt Tierhalter umfangreich in die Pflicht. Aber nur eine Minderheit hat sich bisher in den Rathäusern und Verwaltungen gemeldet, ergab eine dpa-Umfrage. Die Kommunen rechnen jedoch in den nächsten Wochen mit einem Ansturm, wenn die Frist eingehalten werden soll.

Ende Februar 2012 läuft eine erste Kennzeichnungsfrist für die Hunde ab, die vor Inkrafttreten des Gesetzes am 1. September 2011 zu ihrem Besitzer kamen. Gefährliche Hunde mussten schon bis Ende September 2011 registriert werden. Die Städte und Gemeinden sollten deshalb die Öffentlichkeitsarbeit verstärken und mehr Kontrollen durchführen, sagte Thomas Mau, Sprecher im Innenministeriums. Exakte Angaben aus den Kommunen und Kreisen fehlten, da es keine Berichtspflicht gebe. Ab März wird es ernst: Wer als Hundebesitzer die Kennzeichnungsfrist verpasst hat, wird mit Mahnungen und Zwangsgeld an seine Pflicht erinnert.

Die vorläufige Liste gefährlicher Tiere enthält neben den Hunden weitere 26 Tierarten und -gruppen wie Bären, Hyänen, Rüsselrobben und Elefanten. Aber auch Skorpione, Nattern und Ottern, Echsen, Riesen- und Klapperschlangen sowie Affen, Hirsche, Elche und bestimmte Schildkrötenarten stehen auf dieser Liste. Bär und Co. spielen in den Ordnungsämtern bisher jedoch kaum eine Rolle. Ob Hausbesitzer oder Eigentümer - alle melden fast ausschließlich Hunde, ist die Erfahrung der Ämter in Eisenach, Altenburg und Sonneberg. Bereits seit einem Jahr werden im südthüringischen Sonneberg Hundebesitzer überprüft und auf die neuen Pflichten aufmerksam gemacht, erklärte Ordnungsamtsleiter Gerd Wollheim. Bisher seien fünf Hundehalter mit gefährlichen Rassen erfasst worden. Ihnen sei aber noch keine Erlaubnis erteilt worden. Weitere 13 Bescheide seien an Besitzer gefährlicher Hunde gegangen. Insgesamt 1188 Hunde sind im Rathaus Sonneberg bekannt. Davon haben laut Akten 136 einen Chip und 127 eine Pflichtversicherung, sagte Wollheim. Ein unter die Haut gepflanzter Chip erleichtert das Auffinden eines ausgebüxten Tieres. Eine Versicherung ist nicht nur bei Bissen wichtig, sondern auch bei anderen Schadensfällen.

Andere gefährliche Tierarten sind auch in Sonneberg momentan nicht bekannt. Ein Skorpion sei mittlerweile gestorben, eine giftige Riesenschlange wieder eingefangen und an einen sicheren Ort gebracht, sagte Wollheim.

Deren Besitzer muss nun nachweisen, dass für ihn die Tierhaltung, etwa von Berufs wegen, lebensnotwendig ist. Kann er das nicht, droht die Beschlagnahmung der Tiere. Thomas Mau : »Noch sind für deren Unterbringung keine speziellen Vorkehrungen getroffen worden.« Es werde davon ausgegangen, dass sie in Zoos kommen. Die Zoos von Gera und Suhl etwa sind bisher noch nicht mit solchen Anfragen konfrontiert worden.