Keine Beugehaft für Christa Eckes

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Berlin (AFP/nd). Das lebensbedrohlich erkrankte frühere RAF-Mitglied Christa Eckes muss endgültig keine Beugehaft mehr befürchten. Die vom Oberlandesgericht Stuttgart verhängte Anordnung wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Die an Leukämie leidende 60-Jährige sollte zur Aussage im Verfahren gegen Ex-RAF-Mitglied Verena Becker wegen Mittäterschaft beim Mord an dem damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 veranlasst werden.

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