BGH bestätigt Urteil wegen Mordes

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe/Leipzig (epd/nd). Im Prozess um den Tod eines Irakers hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts Leipzig gegen einen Nazi bestätigt. Der Angeklagte hat demnach am 24. Oktober 2010 den 19-Jährigen erstochen, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Das Landgericht hatte im Juli 2011 den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt und Sicherungsverwahrung angeordnet.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal