Arzt muss Patienten nicht zu viel sagen

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Vor einer Operation muss der Arzt dem Patienten nicht von sich aus sagen, wie die Erfolgsquote bei diesem Eingriff aussieht. Dies gilt auch, wenn der Anteil der Misserfolge hoch ist. Das geht aus einem am Montag bekanntgewordenen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Danach muss der Arzt in der Regel nur über die Risiken des jeweiligen Eingriffs aufklären. Das Gericht gab damit einem Mediziner recht, der nach einer missglückten Operation von einem Patienten verklagt worden war. Der Patient hatte dem Arzt unter anderem vorgehalten, er habe ihn nicht hinreichend aufgeklärt und die hohe Misserfolgsquote von 70 Prozent verschwiegen. Das OLG kam jedoch nicht zu dem Schluss, dass der Arzt seine Pflichten verletzt hat. Bei einer Operation könne ein Erfolg nicht dauerhaft garantiert werden, befanden die Richter. Außerdem sei dieser von vielen Umständen abhängig, auf die ein Arzt keinen Einfluss habe. dpa/nd

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