Technikerkasse bezahlt Pflanzenarznei

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Als zusätzliche Leistung bietet die Techniker Krankenkasse seit dem 1. Januar 2012 die Erstattung der Kosten für pflanzliche Arzneimittel, Homöopathika und Präparate der Anthroposophie an, wenn sie der Arzt auf dem grünen Rezept oder Privatrezept verordnet. Auch GeloMyrtol® und GeloBronchial®-Saft werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Alle Versicherten können sich diese nicht verschreibungspflichtigen, aber apothekenpflichtigen Präparate von ihrem Arzt verordnen lassen. Sie müssen sie zunächst in der Apotheke kaufen und können ihre Rezepte zusammen mit der Arztverordnung bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro pro Versichertem und Kalenderjahr bei der Krankenkasse einreichen, die diesen Betrag dann ihren Versicherten erstattet. nd

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