Säumigen Mietern werden außer der Mahnung kostenlose Gespräche zur Lösung ihres Schuldenproblems angeboten. Dabei geht es um Möglichkeiten zur Regulierung der Mietschulden, beispielsweise durch Ratenzahlungen, um Hilfe bei der Beantragung von Sozialleistungen für Mietschuldenübernahme oder andere Verhandlungen bei Behörden und Institutionen, aber auch um Ratschläge zum Wechsel in eine kostengünstigere Wohnung.
Beim Wohnungsunternehmen Degewo, der größten Berliner Wohnungsbaugesellschaft mit über 61 000 Wohnungen, konnten auf diese Weise in den Jahren von 2006 bis 2008 die Räumungsverfahren halbiert und die Folgekosten für Rechtsanwälte deutlich gesenkt werden.
Säumige Mieter werden zunächst schriftlich aufgefordert, sich innerhalb einer Woche mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Wer sich nicht meldet, bekommt Besuch vom Mietschuldenberater.
Beratungsstellen für Mietschuldner gibt es in fast allen Berliner Bezirken. Man kann sich bei seinem Vermieter danach erkundigen. Der Berliner Mieterverein, der alles unterstützt, was Obdachlosigkeit vermeidet, rät dazu, zunächst zu ermitteln, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Diesen staatlichen Mietzuschuss kann grundsätzlich jeder beantragen. Nur Empfänger von Arbeitslosengeld II sind davon ausgenommen, weil ihnen ohnehin schon die Miete bezahlt wird.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/216489.wie-zwangsraeumungen-verhindert-werden-koennen.html