nd-aktuell.de / 01.02.2012 / Ratgeber / Seite 28

Einfach nur Blinker-müde?

Sie haben es ganz sicher schon des öfteren im Straßenverkehr erlebt und sich darüber geärgert, dass andere Verkehrsteilnehmer beim Abbiegen nicht blinken. Sind die Autofahrer Blinker-müde? Ist es nur eine Nachlässigkeit, den Fahrtrichtungsanzeiger - auch Blinker genannt - nicht einzusetzen?

Das führt nach Ansicht des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) nicht selten zu gefährlichen Situationen, denn andere Verkehrsteilnehmer verlassen sich auf dieses Signal. Immerhin ist der Blinker das wichtigste Kommunikationsmittel im Straßenverkehr. Beim Abbiegen, Wechsel des Fahrstreifens oder beim Überholen kann er Missverständnisse, Überraschungseffekte und damit die Gefahr von Unfällen verringern. Wer nicht blinkt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Kommt es zum Unfall, können die finanziellen Folgen weit höher sein.

Allgemein soll der Fahrtrichtungsanzeiger signalisieren, dass das Fahrzeug in Kürze seine Fahrtrichtung ändern wird. Daher muss die Anzeige auch früh genug (in der Regel fünf Sekunden vorher) einsetzen, damit sich jeder darauf einstellen kann. Folgt man der Straßenverkehrsordnung, dann soll der Blinker beim Anfahren und Abbiegen rechtzeitig und deutlich (mindestens dreimaliges Aufleuchten) betätigt werden. Dies gilt auch für abknickende Vorfahrt, sofern dieser gefolgt wird. Fährt man weiter geradeaus und verlässt die Vorfahrtstraße, soll nicht geblinkt werden.

Auch das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sowie Fahrstreifenwechsel auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen müssen durch entsprechende Blinksignale angekündigt werden. Das gilt nach Auskunft des KS auch für das Einfahren und Verlassen der Autobahn, das Ein-/Ausfahren aus Grundstücken oder anderen Straßenteilen (Gehweg), aus Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen. Beim Einfahren in den Kreisverkehr darf nach § 9a StVO nicht geblinkt werden, dafür aber beim Ausfahren.