nd-aktuell.de / 01.02.2012 / Ratgeber / Seite 22

Zahlt Krankenkasse für die Erneuerung?

Implantateaustausch

Nach den Schreckensnachrichten über die Krebsrisiken von Brustimplantaten der Firma PIP wollen viele Betroffene diese Produkte austauschen lassen. Doch wer bezahlt die OP für eine Erneuerung?

»Wurden die Implantate aus medizinisch notwendigen Gründen eingesetzt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für ihre Versicherten vollständig«, erläutert Andrea Fabris von der Regionalen Beratungsstelle Potsdam der Unabhängigen Patietenberatung Deutschland (UPD) die Gesetzeslage.

Komplizierter sei die Rechtslage, wenn man sich aus kosmetischen Gründen für ein Implantat entschieden hatte. Grundsätzlich gehe zwar die gesetzliche Krankenkasse erst einmal in Vorleistung, doch die Versicherten würden in angemessener Weise an den Kosten beteiligt. Hier entscheidet die Kasse je nach den Umständen über eine Kostenbeteiligung des Versicherten oder über die volle Kostenübernahme der Krankenkasse. Dabei berücksichtigt die Kasse das eigene »Verschulden« Betroffener, die Höhe der Aufwendungen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Versicherten. Da im vorliegenden Fall die Betroffenen nichts über Schadhaftigkeit der Implantate wussten, kann kein Verschulden angenommen werden, so dass allenfalls eine geringe Kostenbeteiligung in Betracht käme«, so die Expertin.

Gesetzlich ist die Höhe der Kostenbeteiligung nicht geregelt. Die Krankenkasse prüft im Einzelfall, ob und in welcher Höhe eine Kostenbeteiligung der Versicherten erfolgt. Wer Widerspruch einlegen möchte, kann sich bei der Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) beraten lassen. Die Regionale Beratungsstelle Potsdam ist zu erreichen: Babelsberger Str. 16, 14473 Potsdam, Mo./Mi. von 14 bis 18 Uhr, Die./Do. von 10 bis 14 Uhr, Beratungstelefon 0800 011 77 22 von Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr (kostenfrei aus dem Festnetz).