Die »Blue Card« wurde verabschiedet

Zuwanderung von Fachkräften erleichtert

  • Lesedauer: 2 Min.
Die Bundesregierung will mehr ausländische Fachleute aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland locken. Deshalb wurden am 7. Dezember 2011 die »Blue Card« beschlossen und die Zuwanderungsbedingungen für 60 Mangelberufe gelockert.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßte die »Blue Card«, kritisierte aber vor allem die Befristung. Es fehlen hauptsächlich Mathematiker und Naturwissenschaftler sowie insbesondere IT-Fachleute.

Künftig soll sich die Zuwanderung an drei Mindesteinkommensgrenzen orientieren. Wer mehr als 48 000 Euro im Jahr verdient, erhält sofort ein Daueraufenthaltsrecht. Er verliert es nur dann, wenn er innerhalb der ersten drei Jahre auf Sozialleistungen angewiesen sein sollte. Die Untergrenze liegt bisher bei einem Jahreseinkommen von 66 000 Euro. Damit konnte jedoch nur eine verschwindend geringe Zahl Hochqualifizierter für den deutschen Arbeitsmarkt gewonnen werden.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände forderte nunmehr, die Erleichterungen müssten zügig umgesetzt werden. Die niedrigeren Gehaltsgrenzen seien ein wichtiger Schritt.

Fachkräfte, die mindestes 44 000 Euro im Jahr verdienen, erhalten eine zunächst befristete Aufenthaltserlaubnis und können anschließend ein Daueraufenthaltsrecht bekommen. Ausländer, die in einem der Mangelberufe arbeiten wollen, müssen mindestens 33 000 Euro im Jahr verdienen. Auf die Vorrangprüfung, wonach der Arbeitgeber nachweisen muss, dass er keinen deutschen Bewerber findet, wird verzichtet.

Mit der »Blue Card« setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. Die Europäische Union schreibt die Befristung vor, die der DIHK kritisiert. Neue Beschränkungen und Befristungen seien der falsche Weg, um ein deutliches Willkommenssignal zu senden, erklärte der DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. epd/nd

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