Warum der Vertrag nicht rechtsunwirksam ist

Bundesarbeitsgericht zum Sondertarifvertrag für studentische Aushilfskräfte

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt befasste sich vor einiger Zeit mit der Frage, ob ein Haustarifvertrag über Sonderregelungen für studentische aushilfsweise Beschäftigte rechtsunwirksam ist oder nicht.

Dabei stellte das BAG fest, dass ein solcher Tarifvertrag über Sonderregelungen, der gegenüber den »Normalbeschäftigten« modifizierte, wohl teilweise deutlich abgesenkte Arbeitsbedingungen vorsieht, nicht allein deshalb als solcher unwirksam ist, weil einige, auch zentrale, Bestimmungen möglicherweise wegen Verstoßes gegen Gleichbehandlungsgebote oder Diskriminierungsverbote rechtsunwirksam sind. Nur wenn der Tarifvertrag den an einen ordnungsgemäß zustande gekommenen Vertrag zu stellenden Anforderungen nicht genügt oder seine Regelungen insgesamt unwirksam oder unanwendbar sind, kann der Tarifvertrag als solcher keine Geltung beanspruchen.

Darauf verweist der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fenimore von Bredow vom Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte (VDAA). Hintergrund ist die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 16. November 2011 zu seinem Urteil vom gleichen Tage (Az. 4 AZR 856/09).

Der Kläger ist eingeschrie...


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