Wenn Mieter und Vermieter wie Hund und Katz' sind

Tiere in der Wohnung

Für den einen ist der Hund, für den anderen der Wellensittich das geeignete Haustier. Doch für welches Haustier sich der Mieter auch immer entscheidet - vorab sollte er seinen Mietvertrag prüfen und vor allem beim Vermieter wegen der Tierhaltung nachfragen.

In der Regel hängt die Erlaubnis für einen tierischen Mitbewohner in einer Mietwohnung von dessen Art und Größe ab. Ob Hund, Katze oder Meerschweinchen eine Zustimmung erfordern, erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Eine gesetzliche Antwort auf die Frage, ob Mieter sich ein Haustier mit oder ohne Erlaubnis des Vermieters anschaffen dürfen, gibt es nicht. Und auch die Gerichte urteilen dazu nicht immer einheitlich - besonders, wenn der neue Mitbewohner ein Hund oder eine Katze ist. Am unproblematischsten sind sogenannte Kleintiere wie beispielsweise Goldhamster, Kanarienvögel, Zierfische oder Zwergkaninchen.

Wer überlegt, sich einen Hamster oder Kanarienvogel als neuen Mitbewohner seiner Mietwohnung zuzulegen, der kann dies unbedenklich tun. Sogenannte Kleintiere gehören zum »vertragsgemäßen Ge...


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