Sexuelle Belästigung in Staatskanzlei?

Magdeburger Ausschuss kritisiert Umgang mit Vorwurf

  • Lesedauer: 2 Min.

Magdeburg (dpa/nd). Die Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt ist nach Erkenntnissen des Landtags einem Vorwurf der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz nicht richtig nachgegangen. »Es wurde deutlich, dass es offensichtlich Versäumnisse bei der Verfolgung dieser Vorwürfe durch ein nicht einwandfreies Verfahren innerhalb der Staatskanzlei gegeben hat«, teilte der Rechtsausschuss des Landtages am Mittwoch nach einer vertraulichen Sitzung mit.

Als Konsequenz forderte der Ausschuss die Landesregierung in Magdeburg auf, Grundsätze zum Umgang mit solchen Fällen zu erarbeiten. Zudem wolle sich der Ausschuss auf einer weiteren vertraulichen Sitzung im März mit der Anhörung verschiedener Stellen einen Überblick verschaffen, ob und in welchem Umfang Vorwürfe sexueller Belästigung auch in anderen Landesbehörden erhoben wurden und wie damit umgegangen wurde. Die »Mitteldeutsche Zeitung« hatte über die Vorwürfe berichtet, die eine Mitarbeiterin der Staatskanzlei im Jahr 2006 erstmals öffentlich gemacht habe. Zwei männliche Kollegen sollen die Frau mehrfach gegen ihren Willen berührt und getätschelt haben. Der Frau sei später mit der Begründung gekündigt worden, die Vorwürfe seien nur eine Schutzbehauptung nach einer negativen Beurteilung gewesen. Die eigentlichen Vorwürfe seien aber nie genauer untersucht worden.

Zwei Ausschüsse des Landtages von Sachsen-Anhalt hätten bereits versucht, Licht in den Fall zu bringen. Eine Untersuchung durch Juristen des Landtags habe dann aber gezeigt, dass die Staatskanzlei die Ausschüsse nur in Teilen informiert habe.

Die Linksfraktion drohte laut Zeitung in der Angelegenheit mit einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

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