nd-aktuell.de / 03.02.2012 / Brandenburg / Seite 11

Senat lehnt höhere BVG-Bußgelder ab

(dpa). Höhere Bußgelder für ertappte Schwarzfahrer in U-Bahnen wird es wohl so schnell nicht geben. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) befürworteten zwar den Vorschlag des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen, das Bußgeld von 40 auf 60 Euro anzuheben, sagte BVG-Sprecher Klaus Wazlak am Donnerstag. Die Senatsverwaltung für Verkehr sieht das jedoch skeptischer. »Wir sehen momentan keinen aktiven Handlungsbedarf«, sagte Sprecherin Daniela Augenstein.

Der VDV hatte Bund und Länder am Mittwoch aufgefordert, das Bußgeld für Schwarzfahrer auf 60 Euro zu erhöhen, für Wiederholungstäter gar auf 120 Euro - um auch den Abschreckungseffekt zu verstärken. Bundesweit würden rund 3,5 Prozent der Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr schwarz fahren. So entgingen den Unternehmen jährlich bis zu 250 Millionen Euro an Einnahmen.

Ein Bußgeld von 40 Euro, das seit 2003 gelte, schrecke kaum mehr ab, sagte auch Wazlak. Viele Menschen kalkulierten bereits, wie oft sie dafür schwarz fahren könnten, bevor sie einmal erwischt würden. Allerdings müsste vor einer Erhöhung die bundesweite Regelung durch das Bundesverkehrsministerium oder die Länder über eine Bundesratsinitiative geändert werden. »Das muss politisch entschieden werden - und zwar bundesweit. Das Schwarzfahren kann nicht in Stuttgart billiger sein als in Berlin.«

Der Senat werde dazu keine Initiative ergreifen, sagte die Sprecherin von Verkehrssenator Michael Müller (SPD). »Wir sind skeptisch, wie groß ein zusätzlicher Abschreckungseffekt für Schwarzfahrer bei einer erhöhten Gebühr tatsächlich ist. Es gelingt der BVG außerdem bisher nur bedingt, fällige Strafgelder auch tatsächlich einzutreiben«, sagte Augenstein. Sollte die Initiative zu höheren Bußgeldern von anderen Ländern ausgehen, werde man sich bundesweit abstimmen.

Nach Angaben der BVG konnte das Unternehmen viele Jahre nur rund 30 Prozent der Bußgelder eintreiben, weil bei vielen kein Vermögen vorhanden war. Im vergangenen Jahr sei die Quote der Einnahmen aus Strafgeldern auf 45 bis 50 Prozent gestiegen.