Patientenrechte - Was steckt im Gesetzentwurf der Bundesregierung?

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Die schwarz-gelbe Koalition hat das lange erwartete Patientenrechtegesetz Mitte Januar auf den Weg gebracht. Durch den vorliegenden Entwurf wird den Patienten ein Recht auf Akteneinsicht zugestanden. Kranken- und Pflegekassen werden verpflichtet, ihre Versicherten bei Schadenersatzansprüchen zu unterstützen, beispielsweise, indem sie Gutachten bestellen und bezahlen.

Außerdem ist mehr Aufklärung für die Kranken vorgesehen. Schriftliche Erklärungen etwa vor Operationen sollen nicht mehr ausreichen. Der Patient muss in einem Gespräch mit dem behandelden Arzt die Möglichkeit erhalten, Fragen zu stellen.

Wie ist der Entwurf zu beurteilen? Was verspricht er konkret und was kann er davon überhaupt halten?

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