Unbestellte Ware muss nicht zurückgesandt werden

Vorsicht bei Telefonaquise von Anbietern von »Wundermitteln«

Bereits im vergangenen Jahr warnten die Verbraucherzen-tralen vor Vertragsabschlüssen am Telefon über sogenannte »Pillen-Abos«. Dennoch versuchen weiterhin Anbieter von angeblichen »Wundermittelchen« ihre Produkte per Telefonaquise an den Mann oder die Frau zu bringen, wie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt berichtet.

Wer unbestellte Ware erhält, ist nicht verpflichtet, sie zurückzusenden.
Wer unbestellte Ware erhält, ist nicht verpflichtet, sie zurückzusenden.

Geködert werden die Verbraucher mit supergünstigen Probepackungen - keine zehn Euro für den Monatsbedarf. Da der Absatz aber nicht nur auf die Abnahme einer Probepackung ausgerichtet ist, wird nach wie vor versucht, langfristige Verträge regelrecht unterzuschieben. Dann geht es aber um Summen, die zwischen 50 und 100 Euro pro Monat liegen.

Den meisten angerufenen Verbrauchern ist das bei den Telefonaten nicht bewusst. Nach Abnahme und Bezahlung der Probepackung treffen weitere Lieferungen ein. Nach Ansicht der Verbraucherschützer handelt es sich hierbei jedoch um unbestellte Waren. Wird nicht bezahlt, folgen ziemlich schnell Mahn- und Inkassoschreiben. Mit Nachdruck sollen die Betroffenen zur Einhaltung der angeblich geschlossenen Lieferverträge bewegt werden.

Schicken Verbraucher die eingehenden unbestellten Lieferungen »unfrei« - also ohne Porto - an den Anbieter zurück, beginnt ein kostenintensives Pingpongspiel: Der Anbiete...


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