nd-aktuell.de / 08.02.2012 / Ratgeber / Seite 23

Was tun beim Arbeitsunfall?

Wer nach einem Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg arbeitsunfähig ist oder länger als eine Woche ärztlich behandelt wird, muss in Deutschland einen Durchgangsarzt aufsuchen.

Bundesweit sind 3500 niedergelassene sowie an Krankenhäusern und Kliniken tätige Ärzte als Durchgangsärzte durch die gesetzliche Unfallversicherung VBG zugelassen. Durchgangsärzte sind Fachärzte mit besonderen Qualifikationen und Erfahrung in der Unfallchirurgie. Informationen zum nächstgelegenen Durchgangsarzt erhalten Beschäftigte in ihrem Unternehmen oder unter www.vbg.de/unfallanzeige.[1]

Unternehmer müssen innerhalb von drei Tagen jeden Arbeits- oder Wegeunfall eines Beschäftigten, der eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung anzeigen, damit dieser seine Leistungspflicht prüfen kann.

Links:

  1. http://www.vbg.de/unfallanzeige.