Anspruch darauf auch bei gekündigtem Arbeitsverhältnis

Streit um die Weihnachtsgratifikation

Der Zeitpunkt für Weihnachtsgratifikationen, die Unternehmen ihren Arbeitnehmern gewähren, ist zwar schon einige Zeit vorbei - aber ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt macht das Thema wieder aktuell.

Der Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation kann nämlich vom ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht werden. Es kommt nicht darauf an, wer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat.

Eine entsprechende Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB stand. Voraussetzung ist, dass nicht die Vergütung von Arbeitsleistungen bezweckt ist. Darauf verweist der Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte unter Hinweis auf ein BAG-Urteil vom 18....


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