Arbeitsunfall beim Skirennen des Betriebes?

Wie ist die Rechtslage?

Skifahren ist nicht Arbeiten - auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber das Skirennen veranstaltet, wie das im vorliegenden vor dem Sozialgericht Augsburg verhandelten Rechtsstreit der Fall war.

Ein Arbeitsunfall liegt nur dann vor, wenn das Verhalten des Versicherten beim Unfall unmittelbar seiner Arbeit zuzurechnen ist. Bei der freiwilligen Teilnahme an einem Skirennen, das der Arbeitgeber für eine Betriebssportgemeinschaft veranstaltet, gibt es keinen solchen inneren Zusammenhang.

Auch liegt keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung vor, wenn nur ein Bruchteil der Mitarbeiter daran teilnimmt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Sozial...


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