Für Arbeitslose abzugsfähig

Betreuungskosten

  • Lesedauer: 1 Min.
Arbeitslose können das Finanzamt an ihren Kinderbetreuungskosten unter Umständen beteiligen. Für eine Steuerminderung müssen sie nachweisen, dass ihre angestrebte Berufstätigkeit nur durch eine Kinderbetreuung möglich ist, entschied das Finanzgericht Düsseldorf mit seinem Urteil vom 12. Oktober 2011 (Az. 7 K 2296/11 E).

Es müsse ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Kinderbetreuung, Arbeitssuche und späterer Beschäftigung bestehen, so das Gericht. Nach geltenden Vorschriften können zwei Drittel der »wegen einer Erwerbstätigkeit« angefallenen Kinderbetreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden (höchstens 4000 Euro pro Kind). Bei Arbeitslosigkeit gewährt das Finanzamt nur für eine höchstens viermonatige Unterbrechung der Erwerbstätigkeit noch einen Steuerabzug.

Im konkreten Fall war die Klägerin länger arbeitslos. Das Finanzamt weigerte sich daher unter Hinweis auf die geltenden Bestimmungen, die vollen Betreuungskosten steuerlich zu berücksichtigen. Das Finanzgericht gab der Mutter Recht. Der vom Gesetz geforderte »objektiv tatsächliche und wirtschaftliche Zusammenhang« zwischen Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit könne auch dann vorliegen, wenn der Steuerpflichtige aktuell keine berufliche Tätigkeit ausübt. Hier habe die Mutter ihre Arbeitslosigkeit nach neun Monaten nur deshalb überwinden können, weil die Kinderbetreuung gesichert war. Damit liege ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit vor.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal