Belästigung in Mietshäusern

Ferienwohnungen in Berlin

Die Vermietung von Wohnungen in Berlin-Mitte als Ferienunterkünfte für Touristen ist nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 23. Januar 2012 zulässig.

Das ist eine wenig mieterfreundliche Entscheidung. In manchen Wohnblöcken wird nahezu ein Drittel aller Wohnungen an Touristen vermietet. Darunter haben die dortigen Mieter erheblich zu leiden: Sie werden in den Nachtstunden mit lautstarken Partys belästigt oder von Betrunkenen herausgeklingelt. Türen werden laut zugeknallt, Aufgänge verdrecken durch Zigarettenkippen, Flaschen und anderen Unrat. Der Hausfrieden wird gestört.

Laut Verwaltungsgericht kann die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung nicht mit Hilfe des Baurechts untersagt werden. Die Vermietung könne auch nicht als ungenehmigter Beherbergungsbetrieb qualifiziert werden, heißt es in dem Urteil.

Der Vermieter von elf Ferienwohnungen, um die es im verhandelten Fall ging, habe darlegen können, dass die bestehenden Mietverträge eine Nutzungsdauer von drei bis acht Monaten vorsehen und hoteltypische Dienstleistungen nur eingeschränkt erbracht werden.

Das Urteil war die...


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