Abgewürgt

Bernd Kammer zum Stopp des S-Bahn-Begehrens

  • Lesedauer: 2 Min.

Der Zug Richtung S-Bahn-Privatisierung scheint nicht mehr aufzuhalten. Mit der Abwürgung des Volksbegehrens zur S-Bahn-Rettung - darauf läuft die Ablehnung durch den Senat hinaus - kann das Land ungestört die Ausschreibung der S-Bahn vorantreiben.

Manche Argumente, mit denen der Senat das Begehren ablehnt, muten arg konstruiert an. Zum Beispiel, dass auch kein Landesunternehmen den S-Bahn-Betrieb zu den von den Initiatoren des Begehrens geforderten Konditionen übernehmen könne, weil die Bahn ja nicht ihre Züge verkaufen will. Diese will sie aber auch nicht an mögliche private Betreiber verkaufen. Und in Sachen Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den Betriebsgeheimnissen, die dem Senat Sorge bereitet, hat das Landesverfassungsgericht schon einmal zugunsten der Öffentlichkeit entschieden - bei den Wasserverträgen.

Überhaupt ist der Senat bisher bei drei von vier Versuchen, Volksbegehren für unzulässig zu erklären, vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Es könnte also auch diesmal so ausgehen. Allerdings dauert es erfahrungsgemäß ein bis zwei Jahre, bis das Gericht sein Urteilt fällt. Möglicherweise macht dann ein Volksbegehren keinen Sinn mehr. Denn der Senat will bereits in diesem Sommer die Teilausschreibung der S-Bahn starten und damit Fakten schaffen. Sehr demokratisch ist das nicht

Die S-Bahn-Retter sind dennoch zuversichtlich, dass sie mit dem Volksbegehren durchkommen. Dann hätte der Senat neues S-Bahn-Problem: Die Ausschreibung müsste womöglich annulliert oder wiederholt werden.

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