Mehr Schutz für Whistleblower
Berlin (dpa/nd). Ob es Gammelfleisch geht oder um Missstände in einem Pflegeheim: Wer Kenntnisse über solche Dinge nicht für sich behält, sondern als sogenannter Whistleblower öffentlich macht, soll nicht gekündigt werden dürfen - dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den die SPD in diese...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.