Urteile gegen Kunstdiebe

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Eisenhüttenstadt (dpa). Die Urteile gegen vier Kunstdiebe sind bis auf eine Ausnahme rechtskräftig. Das teilte das Amtsgericht Eisenhüttenstadt am Freitag mit. Die fünf Männer hatten im vergangenen Jahr in Eisenhüttenstadt zwei Tierskulpturen - ein Wildschwein und eine Schimpansengruppe - gestohlen. Die Plastiken aus Bronze standen im öffentlichen Stadtraum. Für ihre Tat müssen die Männer nun zahlen: Das Amtsgericht hat sie zu bis zu 150 Tagessätzen zwischen 15 und 50 Euro verurteilt. Zudem müssen sie die Kosten für die Reparatur der beiden Plastiken in Höhe von etwa 5000 Euro bezahlen. Einer der Diebe legte Rechtsmittel gegen die Höhe seiner Tagessätze ein. Im März 2011 war das beschädigte Diebesgut in einer Garage entdeckt worden.

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