Weniger Hartz-IV-Verfahren vor Sozialgerichten
Kassel (epd/nd). Die Zahl der Hartz-IV-Verfahren vor den Sozialgerichten geht bundesweit erstmals seit 2006 leicht zurück. Von einer Trendwende zu sprechen, sei aber noch früh, so Thomas Voelzke, Sprecher des Bundessozialgerichts, am Dienstag auf der Jahrespressekonferenz des Bundesgerichts. So wurden nach einer Umfrage des Bundessozialgerichts (BSG) an den Sozialgerichten 2011 insgesamt 204 303 Hartz-IV-Verfahren verhandelt. 2010 wurde in 219 197 Verfahren um Hartz IV gestritten, 2006 waren es mehr als 98 000 Fälle. Bei den Landessozialgerichten und dem BSG würden die Fallzahlen aber weiter steigen. BSG-Präsident Peter Masuch betonte, dass die Eingänge beim obersten Sozialgericht Deutschlands mit 3297 Verfahren ein neues Rekordhoch erreicht haben, eine Steigerung von 6,9 Prozent im Vergleich zu 2010.
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