Teilerfolg

Kommentar von Ines Wallrodt

  • Lesedauer: 1 Min.

Es hat ziemlich lange gedauert, bis Karlsruhe eines der 2004 verabschiedeten Sicherheitsgesetze für teilweise verfassungswidrig erklärt. Damals wurden die Überwachungsbefugnisse von Polizei und Geheimdiensten deutlich ausgebaut. Ihr Zugriff auf Kommunikationsdaten unterliegt seither praktisch keinen Voraussetzungen und keinerlei wirksamer richterlicher Kontrolle. Natürlich versteht man das nicht sofort, liest man die einzelnen Sätze im Gesetz. Aber sie bestimmen nichts, sie lassen den Sicherheitsbehörden freie Hand. Eigentlich hätten zwei Worte genügt: Macht mal. Die Behörden haben das genau verstanden und nutzen den Freiraum weidlich. Täglich werden Tausende Kundendaten bei Telefon-, Mobilfunk-, Internetzugangs- und E-Mail-Anbietern abgefragt.

Das Bundesverfassungsgericht fordert nun eine Beschränkung des Zugriffs. Das ist gut, obgleich ein deutlicherer Rückholbeschluss wünschenswert gewesen wäre. Auf der Straße und per Post kann jeder kommunizieren, ohne dass der Staat Name und Geburtsdatum notiert. Bei Telefon und Internet gelten plötzlich andere Maßstäbe. Dort soll es normal sein, sämtliche Kommunikation ohne jeden Anlass identifizieren zu dürfen. Dieser Bruch im Grundsätzlichen ist viel zu wenigen bewusst.

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