nd-aktuell.de / 27.02.2012 / Brandenburg / Seite 13

Ex-Parkeisenbahner vor Gericht

Der Angeklagte und weitere Verdächtige sollen sich an Schützlingen vergangen haben

Cornelia Herold, dpa

Wenige Tage vor dem Saisonstart der Parkeisenbahn in der Wuhlheide beginnt ein neuer Prozess wegen Kindesmissbrauchs gegen einen früheren Mitarbeiter. Vom 13. März an muss sich der frühere Sicherheitsbeauftragte und Werkstattleiter vor dem Landgericht verantworten.

Der Mann soll sich in seiner Wohnung und bei Ausflügen an einem Schützling vergangen haben, wie Gerichtssprecher Tobias Kaehne mitteilte. Bei der Parkeisenbahn können sich Kinder und Jugendliche in ihrer Freizeit als Eisenbahner oder Schrankenwärter versuchen, angeleitet von Erwachsenen.

Generationen sind seit dem Start als Pioniereisenbahn mitgefahren. Doch seit der ersten Anzeige wegen Kindesmissbrauchs im Herbst 2010 zeigten die Ermittlungen, dass der Missbrauch kein Einzelfall war. Im Oktober des Vorjahres wurde ein 26-jähriger Mitarbeiter wegen 47 sexuellen Übergriffen zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt. Der Mann hatte gestanden, auf dem Gelände der Bahn zwischen 2000 und 2008 sechs Jungen und einen Jugendlichen missbraucht zu haben. Schon im Juni 2011 war ein früherer Eisenbahnbetriebsleiter zu neun Monaten Haft mit Bewährung verurteilt worden. Er hatte sich dreimal an einem Jungen vergangen. Das wurde aber erst später öffentlich. Neben dem Sicherheitsbeauftragten warten vier weitere Parkeisenbahner auf ihre Prozesse. Angeklagt ist auch ein früherer Bahnhofsleiter. Der 31-Jährige ist wegen Besitzes von Kinderpornografie zweimal vorbestraft. Ihm werden nun 13 Missbrauchstaten vorgeworfen.

Geschäftsführer Ernst Heumann hofft, dass die Prozesse dem Verein nicht zu großen Schaden zufügen. Der Senat verlangte einen Plan, wie der Missbrauch verhindert werden kann, anderenfalls sollten die rund 15 000 Euro Zuschuss im Jahr gestoppt werden. Das Geld fließe weiter, erklärte Heumann. Das Konzept sei eingereicht. Es werde geprüft. Betreuer müssen inzwischen Führungszeugnisse vorlegen.