nd-aktuell.de / 28.02.2012 / Politik / Seite 6

Debatte im Bundestag über Google

Internetkonzern mit Manipulationsvorwürfen konfrontiert

Peter Zschunke, dpa
Wie kommen die Trefferlisten bei Google zustande? Diese Frage beschäftigt auch den Bundestag.

Google auf dem Prüfstand im Bundestag: Bei einer Anhörung sprachen sich Abgeordnete aus Koalition und Opposition für mehr Transparenz bei der führenden Plattform für die Internetsuche aus. Thomas Jarzombek (CDU) kritisierte, dass der hohe Marktanteil von Google insbesondere in Deutschland »ein extrem hohes Machtpotenzial« berge. Eine derartige Position gerade bei Medieninhalten würde der Staat an keiner anderen Stelle tolerieren. Seine Forderung nach mehr Transparenz teilten im Unterausschuss Neue Medien auch Abgeordnete der anderen Parteien.

Für Google antwortete der Jurist Arnd Haller: »Wir versuchen, diesem Wunsch nach Transparenz so weit wie möglich nachzukommen.« Im Anschluss an die Anhörung erläuterte er, eine vollständige Offenlegung der Algorithmen - das sind die Berechnungsverfahren für die Gewichtung der Suchergebnisse - würde schlechtere Resultate hervorbringen, da diese dann durch andere Marktteilnehmer manipulierbar würden. Als weitere Sachverständige betonte Google-Vertreterin Annette Kroeber-Riel: »Unsere Suche funktioniert nach ehernen Prinzipien. Die Google-Suche ist unbestechlich.« Sie lasse sich weder von anderen Unternehmen noch von Google selbst manipulieren. Google könne es sich gar nicht leisten, das Vertrauen der Nutzer durch manipulierte Suchergebnisse aufs Spiel zu setzen.

Genau das aber wirft die deutsche Medienbranche dem kalifornischen Unternehmen vor. Christoph Fiedler vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sagte, Google missbrauche eine marktbeherrschende Stellung, indem das Unternehmen eigene Inhalte bei den Suchergebnissen höher platziere als die von anderen Anbietern. So würden etwa Journalisten bei den Ergebnissen des Dienstes Google News bevorzugt präsentiert, wenn sie das Soziale Netzwerk »Google+« nutzten.

Der BDZV hat vergangene Woche seine Beschwerde gegen Google beim Bundeskartellamt formal zurückgezogen und konzentriert sich nun auf die Kartellbeschwerde bei der EU-Kommission. »Nur wenn das Kartellrecht versagen sollte, wäre die Regulierung des Gesetzgebers gefragt«, sagte Fiedler.

Herbert Behrens (LINKE) sagte, Google müsse sich schon fragen lassen, ob Angebote einzelner Verlage von Google in der Trefferliste schlechter eingestuft würden als andere. Er äußerte sich besorgt, »dass es zu einer weiteren Verschiebung der Suchneutralität kommt«.