Festungspolitik ist Unrecht

Flüchtlings-, Juristen- und Sozialverbände fordern die Bundesregierung zu Gesetzesänderungen auf

  • Claus Dümde
  • Lesedauer: 3 Min.
Deutsche Asylgesetze widersprechen europäischen Grundrechten. Dies bestätigt ein Rechtsgutachten. Flüchtlings-, Juristen und Sozialverbände forderten daher jetzt die Bundesregierung auf, das deutsche Asylrecht umgehend zu ändern.

»Unter Verdacht« heißt eine ZDF-Krimiserie. In der Anfang März ausgestrahlten Folge wird ein deutscher Polizist, der vor Italien auf einem Schiff der EU-Grenzschutztruppe »EuroBordac« Dienst tat, tot aus dem Mittelmeer gefischt. Da dessen Vater, im Film Ex-Polizeipräsident Münchens, nicht an einen Unfall glaubt, werden zwei Ermittler in Marsch gesetzt. Sie finden am Ende nicht nur den Mordverdacht bestätigt, sondern werden auch Augenzeugen, wie die »Grenzschützer« auf hoher See afrikanische Flüchtlinge in einem havarierten Boot statt zu retten ihrem Schicksal überlassen - nachdem sie die Schaluppe noch leck geschlagen und die letzte Habe der Insassen ins Wasser geschmissen haben …

Fiktion? Klar, doch der von einer früheren Dokumentarfilmerin gedrehte Krimi wirkt beklemmend realistisch. Einschließlich der nebenbei erzählten Vertuschungsgeschichte. Denn von 1500 Ertrunkenen im Mittelmeer allein 2011 berichtet das Flüchtlingswerk der UNO. Wie viele auf das Konto krimineller Schlepper und wie viele auf das von FRONTEX kommen, wie die »Grenzschutzagentur« der EU tatsächlich heißt, ist unbekannt, letztlich aber unerheblich. Denn so oder so sind sie Opfer jener gerade von Deutschland geforderten und geförderten Politik einer »Festung Europa«, die Flüchtlingen und Asylsuchenden ihre im Völkerrecht verankerten Rechte verweigert. Entweder physisch, wie im Beispiel des Films, oder juristisch-administrativ, indem man ohne jeglichen oder hinreichenden Rechtsschutz ihre Abschiebung in Herkunfts- oder Transitländer betreibt.

In einem Grundsatzurteil der Großen Kammer des EuGH geht es speziell um Letzteres: Nach Artikel 4 der EU-Grundrechtecharta obliege es den Mitgliedstaaten, einen Asylbewerber nicht an den Mitgliedstaat zu überstellen, der nach der sogenannten Dublin-II-Verordnung Nr. 343/2003 eigentlich zuständig wäre, wenn dort systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber bestünden. Ob diese bestehen oder nicht, lässt sich dem Gericht zufolge daran messen, ob der Antragsteller Gefahr läuft, »einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne dieser Bestimmung ausgesetzt zu werden«. Deswegen hat der beim Europarat angesiedelte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht nur Italien im Februar wegen der Rückschiebung von Bootsflüchtlingen nach Libyen verurteilt, sondern kürzlich auch die Abschiebung eines Sudanesen von Österreich nach Ungarn - beides EU-Staaten - gestoppt.

In Deutschland wird es hingegen Asylsuchenden noch immer sogar per Gesetz verwehrt, sich gegen eine solche Abschiebung in einem Eilverfahren zur Wehr zu setzen. Daher sieht ein von mehreren Organisationen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das die Folgen eines Grundsatzurteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Dezember 2011 untersucht, weitreichenden gesetzlichen Handlungsbedarf. Zu den Initiatoren des Gutachtens zählen Amnesty International und Pro Asyl, Neue Richtervereinigung und Deutscher Anwaltverein, aber auch Arbeiterwohlfahrt, Charitas und Diakonie. In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und seine für Justiz zuständige Kollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) haben diese inzwischen einen besseren Rechtsschutz für Asylsuchende gegen Abschiebungen in andere EU-Länder gefordert.

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