nd-aktuell.de / 15.03.2012 / Politik / Seite 1

Richter rügen Finanzierung der Parteijugend

Klage von Solid auf Gelder aus Bundesetat zurückgewiesen

Christian Klemm

Die Finanzierung von Parteijugendorganisationen ist laut einem gestern gefällten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg rechtswidrig. Die Bezuschussung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an die Jugendverbände von Union, FDP, SPD und Grünen sei eine »verdeckte Parteienfinanzierung«, so die Begründung der Richter. Den Verbänden fehle eine organisatorische Unabhängigkeit zu den Parteien, fügten sie an. Weil die Zuteilung der Gelder gegen Recht verstoße, habe auch der Jugendverband der Linkspartei Solid keinen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus dem Etat des Ministeriums. Damit wies das Gericht dessen Klage zurück. Doch Solid habe ein Anrecht auf die gleiche Behandlung wie die anderen Nachwuchsverbände, erklärte das Oberverwaltungsgericht. Letzteres sei eine »Niederlage« für das Ministerium von Bundesministerin Kristina Schröder (CDU), kommentierte Jasper Prigge von Solid gegenüber »nd«.

Seit Jahren geht der Streit zwischen Solid und dem Familienministerium durch die Instanzen. Der Verband beantragte 2006 für politische Bildungsarbeit 64 000 Euro vom Ministerium. Das Geld wurde Solid verwehrt. Die Organisation weise linksextremistische Tendenzen auf, wolle das kapitalistische System überwinden und werde vom Verfassungsschutz beobachtet, hieß es. Folgeanträge der Linksjugend wurden zurückgestellt. 2009 entschied das Berliner Verwaltungsgericht bereits gegen das Ministerium.

Laut Gericht hätte sich die angebliche Verfassungsfeindlichkeit Solids bei genauer Prüfung wohl als nicht stichhaltig erwiesen. Mit einem Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht will der Verband nun einen vorläufigen Stopp der Förderung von Parteijugendorganisationen durch den Bund erreichen.