nd-aktuell.de / 15.03.2012 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 8

Gaspreise: Fristen für Widersprüche

Karlsruhe (dpa/nd). Verbraucher können sich gegen Gaspreiserhöhungen durch unwirksame Anpassungsklauseln nur wehren, wenn sie innerhalb von drei Jahren widersprechen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Viele Gasversorger hatten jahrzehntelang eine Klausel verwendet, die ihnen eine stetige Anhebung der Preise zubilligte. Der BGH hatte diese schon vor Jahren für nichtig erklärt. Weil in den Verträgen so eine Lücke entstand, hat der BGH nun eine ergänzende Vertragsauslegung vorgegeben.