Namensschilder für Polizisten

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Magdeburg (dpa/nd). Sachsen-Anhalts Polizisten müssen im normalen Einsatz vom 1. April an Namensschilder tragen. Dies sehe ein neuer Erlass vor, sagte Innenminister Holger Stahlknecht am Montag der dpa. Ausnahmen gebe es für geschlossene Einsätze etwa bei Demonstrationen oder auch für Ex-tremsituationen, in denen eine Gefährdung der Beamten möglich sei. Eine Kennzeichnung von Polizisten in geschlossenen Einsätzen mit Hilfe von individuellen Nummern, wie sie die SPD derzeit in einem Mitgliederentscheid zur Debatte stellt, lehnte Stahlknecht weiter ab.

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