Mit dieser Entscheidung scheiterte eine Arbeitnehmerin vor Gericht. Als sie von ihrem Arbeitgeber 2008 mehrere Kündigungen erhielt, suchte sie sich einen neuen Job. Dort bekam sie im Streitjahr 21 Tage Urlaub. Von ihrem Ex-Chef forderte sie eine Entschädigung für den nicht genommenen Urlaub, laut Arbeitsvertrag insgesamt 29 Tage.
Der Arbeitgeber weigerte sich. Das BAG gab dem Arbeitgeber Recht. Die Beschäftigte müsse sich die bei ihrem neuen Arbeitgeber gewährten 21 Urlaubstage auf ihren Urlaubsanspruch beim Ex-Chef anrechnen lassen. Somit stehe ihr nur eine Entschädigung für acht nicht genommene Urlaubstage zu.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/221869.besteht-ein-urlaubsanspruch-nach-einem-jobwechsel.html