Bettensteuer für München abgelehnt

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München (dpa/nd). Touristen müssen in München vorerst keine Bettensteuer zahlen. Die Abgabe von 2,50 Euro pro Übernachtung sei rechtswidrig, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gestern. Die Übernachtungssteuer laufe der bundesrechtlichen Steuererleichterung für Hotelbetriebe zuwider, mit der 2010 der Umsatzsteuersatz für Übernachtungen von 19 Prozent auf sieben Prozent herabgesetzt wurde. Die Abgabe hätte München jährlich rund 23 Millionen Euro beschert.

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