Buch mit sieben Siegeln

Kassen bezahlen regional unterschiedlich für Physiotherapie gesetzlich Versicherter

  • Manuela Käselau
  • Lesedauer: 2 Min.
Einige physiotherapeutische Techniken wie die manuelle Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, andere, wie die Fußreflexzonenmassage, nicht. Wer bestimmt, was die Kasse finanziert?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) von Ärzten und Krankenkassen beschließt den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Heilmittelrichtlinie für die Physiotherapie. Die aufgeführten Positionen werden nach dem Sachleistungsprinzip von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen - der Versicherte erhält vom Arzt eine Verordnung, leistet in der Physiotherapiepraxis seine Zuzahlung und bekommt das Heilmittel. Die Praxis rechnet direkt mit den Kassen die Kosten der Behandlung ab. Welche Techniken übernommen werden und welche nicht - das bleibt vielfach ein Buch mit sieben Siegeln. In der Richtlinie finden sich Rahmenempfehlungen, die bundesweit gültig sind, aber auf Landesebene rechtsverbindlich umgesetzt werden. So entstehen regionale Unterschiede. Am ehesten haben die Physiotherapeuten vor Ort Einblick in die Erstattungsfähigkeit von Therapien.

In den Rahmenempfehlungen sind Massagetherapien und Bewegungstherapien enthalten. Massagen beziehen sich auf einen oder mehrere Körperteile, haben in der Regel neben den lokalen Effekten aber auch immer eine ganzheitliche Wirkung - über die Beeinflussung des Vegetativen Nervensystems. Dies ist besonders bei der klassischen Massage und der Bindegewebsmassage der Fall. Fußreflexzonenmassage und Akupunktmassage dürfen innerhalb der GKV im ambulanten Bereich nicht übernommen werden, weil sie nicht positiv beurteilt werden.

Innerhalb der Bewegungstherapie sind Behandlungen im Bewegungsbad, Chirogymnastik, allgemeine Krankengymnastik (auch auf neurophysiologischer Grundlage), manuelle Therapie, Elektrotherapie und Standardisierte Heilmittelkombinationen die Techniken, die eher an lokalen Problemen oder Bewegungsabläufen arbeiten. Therapierichtungen, die neben dem lokalen Effekt aber auch eine ganzheitliche Wirkung haben und von Patienten deshalb sehr geschätzt werden, sind: großflächige Wärmeanwendungen, Brügger-Therapie, Reflektorische Atemtherapie (RAT), Bäder und einige Techniken der Atemtherapie.

Seit Anfang 2012 haben Kassen die Möglichkeit, ihre Satzungsleistungen auszuweiten und zusätzliche Heilmittel anzubieten. Eine Kostenübernahme ist aber nur möglich, wenn das Heilmittel nicht vom GBA bereits abgelehnt wurde. Zum Beispiel übernimmt die Techniker Krankenkasse bundesweit im Kostenerstattungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen Behandlungen mit Osteopathie. Viele Kassen sind allerdings geografisch aufgeteilt (zum Beispiel AOK oder IKK), in diesen Fällen ist eine genaue Information beim eigenen Versicherungsunternehmen unerlässlich.

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